Sind Sie Mitglied eines Vorstandes oder der Geschäftsleitung einer Wohnbaugenossenschaft? Und wurden Sie aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung oder der sozialen Kompetenz gewählt? Damit haben Sie nicht nur ein ehrenvolles Amt inne, sondern Sie tragen auch Verantwortung und können für fehlerhafte Entscheidungen zur Kasse gebeten werden. D & O steht für Directors & Officers Haftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung kann mit vorteilhaften Konditionen mit der Winterthur-Versicherung abgeschlossen werden. Durch die Kollektivversicherung des SVW bei der Winterthur-Versicherung sind die Kosten der einzelnen Versicherung wesentlich verringert worden.
Warum eine Versicherung?
Die Führung einer Baugenossenschaft wird immer komplexer. Bei ihrem Handeln können die Verantwortlichen unbeabsichtigt Fehler begehen, die im Extremfall Anlass geben zu persönlichen Haftungsklagen gegen Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsleitung.
Was ist versichert?
Schadenersatzansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaftsorgane wie im obigen Beispiel wären von der Versicherung gedeckt, soweit die verantwortlichen Personen dafür persönlich belangt werden, so möglicherweise von einem neugewählten Vorstand1. Dabei haften die Organe einerseits gegenüber der Genossenschaft2, andererseits aber auch gegenüber den Genossenschaftern und weiteren Gläubigern3. Hervorzuheben ist aber auch, dass nicht nur der Vermögensschaden an sich versichert ist, sondern gleichzeitig ein sogenannter Rechtsschutz besteht. In der Versicherung eingeschlossen ist nämlich auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wodurch insbesondere Rechtsanwaltskosten, Expertenkosten und weitere Auslagen anfallen könnten. Die D & O Versicherung ist jedoch klar zu trennen von der Betriebshaftpflichtversicherung. Letztere bezahlt beispielsweise Schäden, welche durch einen handwerklich tätigen Mitarbeiter verursacht wurden.
1 Versichert sind Schadenersatzansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaftsorgane aus Vermögensschäden, die kraft gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden.
2 Art. 916 OR
3 Art. 917 OR, wobei die Haftungsvoraussetzungen für diesen Fall nochmals anders liegen.
Wer kann eine D & O-Versicherung abschliessen?
Der SVW hat mit der Winterthur-Versicherung einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass grundsätzlich alle SVW Mitglieder, deren Wohnungen mehrheitlich ihren Mitgliedern vermietet oder verkauft sind, eine Organhaftpflichtversicherung abschliessen können, wobei zwei Ausnahmen zu beachten sind. Einerseits sind die reinen Bauhandwerkergenossenschaften ausgeschlossen und andererseits müssen die Baugenossenschaften über ein Rating 1 oder 2 verfügen (siehe Merkblatt zum Rating)
Deckungssumme, Jahresprämien (exkl. Eidg. Stempelabgabe) und Vertragsdauer
Gemäss dem Rahmenvertrag kann jede einzelne Genossenschaft zwischen drei Varianten auswählen, nämlich zwischen einer Deckungssumme von CHF 1, 2 oder 3 Millionen. Damit sind Schäden in der Höhe der gewählten Summe abgedeckt. Die Gesamtdeckung für alle Genossenschaften zusammen beträgt jährlich 20 Millionen Franken. Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer 10% der Schadenssumme als sogenannten Selbstbehalt selbst zu übernehmen, höchstens aber Fr. 50'000.-. Derzeit können Zweijahresverträge abgeschlossen werden. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Prämien aufgrund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ein vielfaches unter ähnlichen, aber einzeln abgeschlossenen D & O Versicherungen liegen.
CHF 1 Mio. = CHF 945.– Jahresprämie
CHF 2 Mio. = CHF 1'180.– Jahresprämie
CHF 3 Mio. = CHF 1'370.– Jahresprämie.
Am einfachsten gelangt man schriftlich an die nachstehende Adresse und lässt sich die Dokumentation zustellen. Der Winterthur-Versicherung sind danach der schriftliche Antrag mit den üblichen Fragen (bestand früher bereits eine Versicherung?, sind früher bereits Schadenersatzansprüche an sie gestellt worden? etc.) sowie eine Bestätigung des Ratings einzureichen.
Adresse
AXA Winterthur
Brandschenkestrasse 24
Postfach 2175
8027 Zürich
Fax Nr. 044 208 45 05
Frau Marianne Kessler
Tel. Nr. 044 208 46 72
marianne.kessler@axa-winterthur.ch und
Herr Lars Hagenbucher
Tel. Nr. 044 208 45 14
lars.hagenbucher@axa-winterthur.ch