1. Rahmenvertrag für SVW-Mitglieder
Der SVW hat mit der Treuhandgesellschaft „Ostschweizerische Treuhand Zürich AG“ in Zürich (nachfolgend OTG) einen Rahmenvertrag abgeschlossen, welchem sich alle Mitglieder des SVW anschliessen und zu den nachfolgend genannten, vorteilhaften Konditionen eine eingeschränkte Revision ihrer Jahresrechnung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften durchführen lassen können:
| – Genossenschaften mit 50 - 400 Wohnungen | CHF 2'500.– bis CHF 5'000.– |
| – Genossenschaften mit 400 - 800 Wohnungen | CHF 5'000.– bis CHF 9'500.– |
| – Genossenschaften mit mehr als 800 Wohnungen | CHF 9'500.– bis CHF 15'000.– |
In diesen Preisen sind alle Spesen enthalten, nicht aber die Mehrwertsteuer und die Aufwendungen für ausserordentlich anfallende Arbeiten z.B. aufgrund von nicht revisionsbereiter Buchhaltung.
Die OTG betreut bereits heute verschiedene gemeinnützige Wohnbauträger und ist seit vielen Jahren gewählte Kontrollstelle einer der grössten Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz. Über ihre Tätigkeit liegen uns mehrere sehr gute Referenzen vor.
Für unsere Mitglieder des Regionalverbandes Romandie wird die OTG ihre Partnerin, die Duchosal Revision Fiscalité Fiduciaire SA in Genf (nachfolgend Duchosal), mit der Durchführung der eingeschränkten Revision beauftragen.
Selbstverständlich sind OTG und Duchosal auch gerne bereit, eine Offerte für eine ordentliche Revision zu unterbreiten.
Interessierte Mitglieder wenden sich bitte an Herrn Markus Harsch, Ostschweizerische Treuhand Zürich AG, Wengistrasse 7, Postfach, 8026 Zürich (Tel.: 044 298 88 44; E-Mail: otg@otgzh.ch).
Die Mitglieder in der Westschweiz wenden sich bitte direkt an die Duchosal Revision Fiscalité Fiduciaire SA, rte de Florissant 4, Case postale 392, 1211 Genève 12 (Tel. 022 839 66 66) E-Mail: info@duchosalrff.ch.
2. Prüferische Durchsicht der Jahresrechnung
Damit Organisationen mit höchstens 30 geförderten Wohnungen die vorerwähnten Vorgaben des BWO erfüllen können und für sämtliche anderen Mitglieder, die auf eine eingeschränkte Revision verzichten, stellt sich der SVW seinen Mitgliedern im Rahmen der zweiten neuen Dienstleistung ab sofort als Revisionsstelle für die Durchführung einer prüferischen Durchsicht der Jahresrechnung zur Verfügung. Eine prüferische Durchsicht entspricht nicht ganz dem Umfang einer eingeschränkten Revision, und die Prüfer des SVW unterstehen formell nicht dem neuen Revisionsrecht und damit auch nicht der Revisionsaufsichtsbehörde. Als Voraussetzung für die Durchführung der prüferischen Durchsicht gilt, dass die jeweilige Genossenschaft – rein formell – im Handelsregister keine Revisionsstelle eintragen lässt (sog. Opting-out). Dies ist ohne grösseren Aufwand möglich, und die Mitarbeiter unseres Rechtsdienstes informieren Sie gerne über das genaue Vorgehen.
Die Kriterien, nach welchen der SVW die prüferische Durchsicht der Jahresrechnung vornimmt, entsprechen den Vorgaben des Bundes. Die Prüfer des SVW haben aufgrund ihrer fachlichen Voraussetzungen von dieser Stelle bereits auch die Bewilligung zur deren Durchführung erhalten. Der SVW bietet Ihnen diese Dienstleistung zu folgenden Konditionen an:
Dieser Preisrahmen findet grundsätzlich Anwendung für Genossenschaften mit bis zu 50 Wohnungen. Für Genossenschaften mit mehr als 50 Wohnungen erstellen wir gerne eine individuelle Offerte. Ab ca. 300 Wohnungen sollten Sie eine eingeschränkte Revision in Betracht ziehen.
Wenn Sie Interesse an einer prüferischen Durchsicht der Jahresrechnung Ihrer Genossenschaft durch die Revisionsstelle des SVW oder Fragen haben, dann nehmen Sie bitte mit Herrn Balz Christen (Tel.: 044 360 26 55; E-Mail: balz.christen@svw.ch) Kontakt auf.
Für Rechtsfragen zur Revision steht Ihnen Herr Dr. Enrico Magro (Tel.: 044 360 26 59; E-Mail: enrico.magro@svw.ch) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch unsere in der Zeitschrift wohnen erschienenen Beiträge: