Willkommen beim SVW/ASHSchweizerischer Verband fuer Wohnungswesen
Organhaftpflichtversicherung
Ueber uns
News
Regionalverbände
Genossenschaften
Mitgliedschaft
Solidaritaetsfonds
Foerdermitglieder
Assoziierte Mitglieder
Netzwerke
Links

Beratung
Weiterbildung/Events
Finanzierung
Revisionen
Rechtsdienst
Fachverlag
Zeitschrift Wohnen
Weitere Dienstleistungen
Forschung und Entwicklung
Freie Wohnungen

   SVW/ASH
   Bucheggstrasse 109
   Postfach
   8042 Zürich
   Tel.:  044 362 42 40
   Fax.: 044 362 69 71
   svw@svw.ch

 

D & O Versicherung – wer kann sich damit versichern?

Sind Sie Mitglied eines Vorstandes oder der Geschäftsleitung einer Wohnbaugenossenschaft? Und wurden Sie aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung oder der sozialen Kompetenz gewählt? Damit haben Sie nicht nur ein ehrenvolles Amt inne, sondern Sie tragen auch Verantwortung und können für fehlerhafte Entscheidungen zur Kasse gebeten werden. D & O steht für Directors & Officers Haftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung kann mit vorteilhaften Konditionen mit der Winterthur-Versicherung abgeschlossen werden. Durch die Kollektivversicherung des SVW bei der Winterthur-Versicherung sind die Kosten der einzelnen Versicherung wesentlich verringert worden.

Warum eine Versicherung?
Die Führung einer Baugenossenschaft wird immer komplexer. Bei ihrem Handeln können die Verantwortlichen unbeabsichtigt Fehler begehen, die im Extremfall Anlass geben zu persönlichen Haftungsklagen gegen Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsleitung. Ein möglicher Haftungsfall: Der Vorstand kauft für die Genossenschaft ein neues Grundstück mit einer bestehenden Liegenschaft und einer überbaubaren Wiese. Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass auf dem Grundstück aufgrund der teilweise gewerblichen Nutzung des früheren Eigentümers eine Altlastensanierung durchgeführt werden muss. Von einem früheren Eigentumswechsel sind zudem noch Grundstückgewinnsteuern nicht bezahlt, für die der Staat nun ein Pfandrecht eintragen kann. Zusammen belaufen sich die „unerwarteten“, vom Vorstand nicht beachteten Kosten auf Fr. 250'000.--.

Was ist versichert?
Schadenersatzansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaftsorgane wie im obigen Beispiel wären von der Versicherung gedeckt, soweit die verantwortlichen Personen dafür persönlich belangt werden, so möglicherweise von einem neugewählten Vorstand1. Dabei haften die Organe einerseits gegenüber der Genossenschaft2, andererseits aber auch gegenüber den Genossenschaftern und weiteren Gläubigern3. Hervorzuheben ist aber auch, dass nicht nur der Vermögensschaden an sich versichert ist, sondern gleichzeitig ein sogenannter Rechtsschutz besteht. In der Versicherung eingeschlossen ist nämlich auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wodurch insbesondere Rechtsanwaltskosten, Expertenkosten und weitere Auslagen anfallen könnten. Die D & O Versicherung ist jedoch klar zu trennen von der Betriebshaftpflichtversicherung. Letztere bezahlt beispielsweise Schäden, welche durch einen handwerklich tätigen Mitarbeiter verursacht wurden.

1 Versichert sind Schadenersatzansprüche gegen die Mitglieder der Genossenschaftsorgane aus Vermögensschäden, die kraft gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden.
2 Art. 916 OR
3 Art. 917 OR, wobei die Haftungsvoraussetzungen für diesen Fall nochmals anders liegen.

Wer kann eine D & O - Versicherung abschliessen?
Der SVW hat mit der Winterthur-Versicherung einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass grundsätzlich alle SVW Mitglieder, deren Wohnungen mehrheitlich ihren Mitgliedern vermietet oder verkauft sind, eine Organhaftpflichtversicherung abschliessen können, wobei zwei Ausnahmen zu beachten sind. Einerseits sind die reinen Bauhandwerkergenossenschaften ausgeschlossen und andererseits müssen die Baugenossenschaften über ein Rating 1 oder 2 verfügen (siehe Merkblatt zum Rating)

Deckungssumme, Jahresprämien (exkl. Eidg. Stempelabgabe) und Vertragsdauer
Gemäss dem Rahmenvertrag kann jede einzelne Genossenschaft zwischen drei Varianten auswählen, nämlich zwischen einer Deckungssumme von CHF 1, 2 oder 3 Millionen. Damit sind Schäden in der Höhe der gewählten Summe abgedeckt. Die Gesamtdeckung für alle Genossenschaften zusammen beträgt jährlich 20 Millionen Franken. Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer 10% der Schadenssumme als sogenannten Selbstbehalt selbst zu übernehmen, höchstens aber Fr. 50'000.-. Derzeit können Zweijahresverträge abgeschlossen werden. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Prämien aufgrund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ein vielfaches unter ähnlichen, aber einzeln abgeschlossenen D & O Versicherungen liegen.

CHF 1 Mio. = CHF 945.— Jahresprämie CHF 2 Mio. = CHF 1'180.— Jahresprämie CHF 3 Mio. = CHF 1'370.— Jahresprämie.

Am einfachsten gelangt man schriftlich an die nachstehende Adresse und lässt sich die Dokumentation zustellen. Der Winterthur-Versicherung sind danach der schriftliche Antrag mit den üblichen Fragen (bestand früher bereits eine Versicherung?, sind früher bereits Schadenersatzansprüche an sie gestellt worden? etc.) sowie eine Bestätigung des Ratings einzureichen (siehe Merkblatt zum Rating).

Adresse:
AXA Winterthur
Brandschenkestrasse 24
Postfach 2175
8027 Zürich
Fax Nr. 044 208 45 05

Frau Marianne Kessler
Tel. Nr. 044 208 46 72
marianne.kessler@axa-winterthur.ch und
Herr Daniel Zobrist
Tel. Nr. 044 208 45 14
daniel.zobrist@axa-winterthur.ch

Die Bestellung der Dokumentation ist auch via SVW möglich.