Der Lehrgang «Management von gemeinnützigen Wohnbauträgern» besteht aus fünf Pflichtmodulen, aus einem Wahlmodul und aus einem Prüfungsmodul.
Der Lehrgang...
Kursinhalte
Pflichtmodul 1
Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Wohnbauträger: ihre Besonderheiten und ihre Rolle im Wohnungsmarkt
Pflichtmodul 2 (Doppelmodul)
Führung einer Wohnbaugenossenschaft: Aufgaben und Pflichten von Vorstandsmitgliedern, Anforderungen und Probleme, Hilfsmittel und Führungsinstrumente
Pflichtmodul 3
Rechnungslegung, Kennzahlen und Finanzanalyse
Pflichtmodul 4
Verwaltungsaufgaben: Mieter- und Mitgliederbeziehungen und Liegenschaftsunterhalt
Pflichtmodul 5
Bau, Kauf und Renovation: Strategische Immobilienplanung, Boden- und Wohnungsmarkt aus der Sicht der Gemeinnützigen
Wahlmodule
Das Wahlmodul ist frei aus dem Weiterbildungsprogramm der Dachverbände des gemeinnützigen Wohnungsbaus wählbar und muss zeitlich mindestens 3 Lektionen à 45 Minuten umfassen. Es dient zur Vertiefung eines Themas, welches den Teilnehmer beziehungsweise die Teilnehmerin
speziell interessiert.
Prüfungsmodul
Das Prüfungsmodul umfasst die schriftliche Prüfung und eine Praxisarbeit, die auch dem Erfahrungsaustausch dient und an der mündlichen Prüfung vorgestellt werden muss. Die Anforderungen für diese Arbeit finden Sie rechts im Kasten "Weitere Informationen" unter Ausbildungsreglement. Beispiele für Praxisarbeiten finden Sie ebenfalls dort.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zertifikat der Dachverbände des gemeinnützigen Wohnungsbaus, welches Aufschluss über Inhalt und Umfang des Lehrgangs gibt.
Organisation und didaktisches Konzept
Ein Lehrgangszyklus dauert jeweils zirka acht Monate. Die Pflichtmodule finden in der Regel abends statt und dauern 3,5 Stunden (4 Lektionen à 45 Minuten und 30 Minuten Pause). Die Pflichtmodule können auch als Einzelkurs besucht werden.
Der Lehrgang...
Für die Zulassung zum Prüfungsmodul kann die Programmleitung eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer von der Absolvierungspflicht von maximal zwei Modulen entbinden, wenn die betreffende Person nachweisen kann, dass sie schon eine gleichwertige Qualifikation erworben hat. Für die Entbindung von dieser Absolvierungspflicht muss der Teilnehmer oder die Teilnehmerin bei der Programmleitung eine Gleichwertigkeitsanerkennung beantragen, in der vorhandene Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit den vorgeschriebenen Modulen überprüft werden.
Fragen
Haben Sie Fragen zum Lehrgang? Programmleiter Franz Horváth gibt Ihnen gerne Auskunft.
Telefon: 044 360 26 63