Grundlage
Mit der Wohnungsabnahme bzw. -abgabe beginnt respektive endet das Mietverhältnis. Im Rahmen der Wohnungsabnahme ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt zu prüfen. In der Regel wird dazu ein Abnahmeprotokoll erstellt, auf dem sämtliche Schäden am Mietobjekt festgehalten werden und es sind auch die daraus resultierenden finanziellen Folgen festzulegen. In kleineren und mittleren Wohnbaugenossenschaften ist der Vorstand meistens nebenamtlich tätig, teilweise wohnt er in der Überbauung und kennt somit die Mieterschaft sehr gut. Diese persönliche Beziehung könnte eine Wohnungsabnahme erschweren. In Konfliktfällen kommt es zudem immer häufiger vor, dass Mieter in Begleitung von Rechtsberatern oder Versicherungsvertretern zur Wohnungsabnahme erscheinen. Unter diesen Umständen ist es unabdingbar, dass der Wohnungsabnehmer über seine Rechte und Pflichten bestens im Bild ist. Mit dem Angebot der Wohnungsabnahme vermittelt der SVW Fachpersonen, welche sich in dieser Materie bestens auskennen. Der Auftrag zur Wohnungsabnahme wird direkt zwischen dem Experten und der jeweiligen Wohnbaugenossenschaft abgeschlossen. Die Dienstleistung des SVW beschränkt sich darauf, interessierten Wohnbaugenossenschaften die entsprechende Fachperson zu vermitteln. Der SVW hat mit dem Experten einen Rahmenvertrag geschlossen. Der einzelne Auftrag wird aber jeweils zwischen der beauftragenden Wohnbaugenossenschaft und dem beauftragten Experten direkt geschlossen und direkt abgerechnet.
Ergebnis für die Wohnbaugenossenschaften
Die Abnahme wird durch einen externen, neutralen Fachmann im Auftrag der Wohnbaugenossenschaft ausgeführt. Der Experte orientiert sich dabei an den vom SVW empfohlenen Kriterien bezüglich des Ablaufs der Wohnungsabnahme. Insofern besteht für die Wohnbaugenossenschaft Gewähr, dass der Ablauf und die Ausführung des Auftrages stets gleich erfolgen. Nachfolgende Aufgaben werden vom Experten übernommen:
Experte
Rudolf Dällenbach, selbständiger Immobilienberater, Wohnungsabnehmer, Im Unterdorf 2, 8320 Fehraltorf, Telefon 079 685 11 73, E-Mail fam.daellenbach@bluewin.ch
Kosten
| Kosten der Wohnungsabnahme | Fr. | 130.– | (pro Stunde) |
| Wegzeit bis 1 Std. (Hin- und Rückweg) | Fr. | 50.– | (pauschal) |
| Wegzeit über 1 Std. (Hin- und Rückweg) | Fr. | 100.– | (pauschal) |