Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW / ASH / ASA

Wohnungsabnahme

Grundlage
Mit der Wohnungsabnahme bzw. -abgabe beginnt respektive endet das Mietverhältnis. Im Rahmen der Wohnungsabnahme ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt zu prüfen. In der Regel wird dazu ein Abnahmeprotokoll erstellt, auf dem sämtliche Schäden am Mietobjekt festgehalten werden und es sind auch die daraus resultierenden finanziellen Folgen festzulegen. In kleineren und mittleren Wohnbaugenossenschaften ist der Vorstand meistens nebenamtlich tätig, teilweise wohnt er in der Überbauung und kennt somit die Mieterschaft sehr gut. Diese persönliche Beziehung könnte eine Wohnungsabnahme erschweren. In Konfliktfällen kommt es zudem immer häufiger vor, dass Mieter in Begleitung von Rechtsberatern oder Versicherungsvertretern zur Wohnungsabnahme erscheinen. Unter diesen Umständen ist es unabdingbar, dass der Wohnungsabnehmer über seine Rechte und Pflichten bestens im Bild ist. Mit dem Angebot der Wohnungsabnahme vermittelt der SVW Fachpersonen, welche sich in dieser Materie bestens auskennen. Der Auftrag zur Wohnungsabnahme wird direkt zwischen dem Experten und der jeweiligen Wohnbaugenossenschaft abgeschlossen. Die Dienstleistung des SVW beschränkt sich darauf, interessierten Wohnbaugenossenschaften die entsprechende Fachperson zu vermitteln. Der SVW hat mit dem Experten einen Rahmenvertrag geschlossen. Der einzelne Auftrag wird aber jeweils zwischen der beauftragenden Wohnbaugenossenschaft und dem beauftragten Experten direkt geschlossen und direkt abgerechnet.

Ergebnis für die Wohnbaugenossenschaften
Die Abnahme wird durch einen externen, neutralen Fachmann im Auftrag der Wohnbaugenossenschaft ausgeführt. Der Experte orientiert sich dabei an den vom SVW empfohlenen Kriterien bezüglich des Ablaufs der Wohnungsabnahme. Insofern besteht für die Wohnbaugenossenschaft Gewähr, dass der Ablauf und die Ausführung des Auftrages stets gleich erfolgen. Nachfolgende Aufgaben werden vom Experten übernommen:

  • Der Experte hält den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe auf amtlichem Formular fest.
  • Der Experte hält im Abnahmeprotokoll die Kostenverteilung für festgestellte Schäden fest. Die beauftragende Wohnbaugenossenschaft ist diesbezüglich gehalten, dem Experten dazu die notwendigen Informationen (insbesondere Alter der Einrichtungsgegenstände) bekannt zu geben und den Experten bezüglich der gewünschten Kostenverteilung zu informieren.
  • Der Experte leitet das Wohnungsabnahmeprotokoll an die von der Wohnbaugenossenschaft beauftragte Person zur Abrechnung weiter.
  • Kommt es bei der Wohnungsabnahme zu Problemen (z.B. Mieter erscheint nicht oder er unterschreibt das Wohnungsabnahmeprotokoll nicht), informiert und berät der Experte die Wohnbaugenossenschaft über die einzuleitenden Massnahmen.
  • Mit dieser Dienstleistung ist demnach die Möglichkeit gegeben, dass eine Wohnungsabnahme auch ohne die Anwesenheit eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin oder eines Hauswartes der Wohnbaugenossenschaft abgewickelt werden kann.


Experte
Rudolf Dällenbach, selbständiger Immobilienberater, Wohnungsabnehmer, Im Unterdorf 2, 8320 Fehraltorf, Telefon 079 685 11 73, E-Mail fam.daellenbach@bluewin.ch


Kosten

Kosten der Wohnungsabnahme  Fr.  130.–  (pro Stunde)
Wegzeit bis 1 Std. (Hin- und Rückweg)  Fr.  50.–  (pauschal)
Wegzeit über 1 Std. (Hin- und Rückweg)   Fr.  100.–  (pauschal)