Der SVW richtet an die ihm angeschlossenen Bau- und Wohngenossenschaften sowie weiteren gemeinnützigen Bauträger zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen aus. Die Darlehen dienen zur Restfinanzierung und Verbilligung folgender Vorhaben: Neubau und Erneuerung preisgünstiger Mietwohnungen, Erwerb und Übernahme bestehender Liegenschaften. Darlehen können ferner auch bestimmt sein zur Mithilfe bei der finanziellen Sanierung notleidender gemeinnütziger Wohnbauträger.
Die Darlehen werden aus zwei vom Verband verwalteten Fonds entrichtet, dem Fonds de Roulement und dem Solidaritätsfonds. Der Fonds de Roulement wird in erster Linie aus Bundesmitteln gespiesen, der Solidaritätsfonds aus freiwilligen Zuwendungen der Verbandsmitglieder.
Die Stiftung Solinvest des SVW kann sich durch Zeichnung von Anteilsscheinen oder Aktien am Eigenkapital der gemeinnützigen Bauträger beteiligen.
| Fonds de Roulement (FdR) | Stiftung Solidaritätsfonds | Stiftung Solinvest | |
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| Rechtsform | Keine: Treuhänderische Verwaltung von Darlehen | Stiftung | Stiftung |
| Kapitalgeber | Bund | Stiftung des SVW Schweiz |
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| Herkunft der Mittel |
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| Kapitalart | Verzinsliche, rückzahlbare Darlehen | Verzinsliche, rückzahlbare Darlehen | Eigenkapitalbeteiligung |
| Hauptzweck | Förderung von preisgünstigem Wohnraum |
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Förderung gemeinnütziger Wohnungsbau und Halten dessen Marktanteils |
| Dauer | Max. 20 Jahre | Max. 20 Jahre | Max. 10 Jahre |
| Zielgruppe | Alle gemeinnützigen Wohnbauträger | Alle gemeinnützigen Wohnbauträger |
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Bitte wenden Sie sich an Frau Brigitte Dutli, Frau Kathrin Schriber, oder Herrn Balz Christen für weitere Auskünfte.