Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW / ASH / ASA

Fonds de Roulement (FdR)

Zweck

Ausrichtung von zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen an gemeinnützige Bauträger für die Restfinanzierung von Neubauten, Renovationen und für den Erwerb von bestehenden Liegenschaften.

Höhe der Darlehen und Voraussetzungen (gültig ab 01.01.2012)

Der Darlehensbetrag ist auf Fr. 30‘000 pro Wohnung beschränkt. Auf die Gewährung von höheren Darlehen mit erhöhter Zinsreduktion wird vorläufig verzichtet. Der maximale Darlehensbetrag je Gesuch beträgt Fr. 2'000‘000, und ein Bauträger darf sich in der Regel höchstens mit Fr. 10‘000‘000 am Fonds beteiligen. Darlehen für Erneuerungsvorhaben werden nur gewährt, wenn die Investitionskosten mindestens Fr. 40‘000 pro Wohnung und die Wertvermehrung mindestens 50% betragen. Der Darlehensbetrag entspricht höchstens der Hälfte der wertvermehrenden Investitionen. Die Fonds de Roulement-Darlehen sollen primär für umfassende Erneuerungen ausgerichtet werden. Bei Teilsanierungen der Gebäudehülle müssen die Einzelmassnahmen die Anforderungen des Gebäudeprogramms erfüllen. Neu zu erstellende Wohnobjekte müssen neu mindestens den Minergie-Standard erreichen.

Die Bedingungen sind im Merkblatt 2 zum Wohnraumförderungsgesetz WFG festgehalten. Es ist über die Website des BWO abrufbar.

Prüfung und Genehmigung der Gesuche

Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch die Fondsverwaltung des Verbandes. Diese stellt der Fondskommission Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung. In der Regel beträgt die Frist bis zum Entscheid etwa 3 Monate. Alle Gesuche werden einer technischen Prüfung gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS 2000 unterzogen (siehe auch unter www.wbs.admin.ch). Das vollständig ausgefüllte Gesuch muss spätestens sechs Wochen vor der Sitzung der Fondskommission beim SVW eingereicht werden. (siehe Daten Fondskommission-Sitzung weiter unten im Text). Der Entscheid über Gewährung oder Ablehnung der vorgelegten Gesuche wird durch die Fondskommission gefällt.

Darlehensvertragsbedingungen

  • Die Laufzeit der Darlehen - berechnet ab Vertragsdatum - beträgt maximal 20 Jahre.
  • Die Darlehen sind in der Regel vom vierten Jahr an in halbjährlichen Raten linear zu amortisieren.
  • Der Zinssatz liegt 1.5 Prozentpunkte unter dem jeweils per 30. September erhobenen und anfangs Dezember vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement EVD publizierten Referenzzinssatz für das Mietrecht, mindestens jedoch 1.50%. Er gilt für das ganze Folgejahr. Der Zinssatz für das Jahr 2012 beträgt 1.50%.
  • Die Sicherstellung der Darlehen erfolgt durch Grundpfand im Nachgang zu den Banken.
  • Es gelten je nach Standort/Region unterschiedliche Anlagekostenlimiten.

Experten des SVW

Brigitte Dutli, Mitglied der Geschäftsleitung SVW Schweiz, Fondsverwalterin
Kathrin Schriber, Diplom-Kauffrau, AZEK
Balz Christen, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

Die Sitzungen der Fondskommission des Fonds de Roulement finden in 2012 an folgenden Daten statt:

•08. März 2012
•06. Juni 2012
•12. September 2012
•29. November 2012