Unter dem Namen „Stiftung Solinvest“ errichtete der SVW per 26. November 2008 durch öffentliche Urkunde eine gemeinnützige selbständige Stiftung im Sinne der Art. 80ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Erwerbs und Baus von Wohnraum durch gemeinnützige Wohnbauträger sowie den Erhalt von gemeinnützigen Wohnbauträgern zur Sicherung und Erhöhung des Bestandes an gemeinnützigen Wohnraum. Die Stiftung Solinvest kann sich zu diesem Zweck an gemeinnützigen Wohnbauträgern mit Eigenkapital beteiligen und Anteilscheine oder Aktienkapital zeichnen.
Zielgruppe sind kleinere Genossenschaften, dich wachsen möchten, und neue Genossenschaften, die bauen bzw. kaufen möchten
Stiftungsvermögen
Die Starthilfebeiträge stammen vom SVW und Solidaritätsfonds. Aber auch Regionalverbände und Genossenschaften – Mitglieder des SVW – haben Starthilfebeiträge geleistet. Weitere Mittel des Stiftungsvermögens sind:
Leistungen
Einreichung des Gesuches
Gesuche sind auf den hierfür vorgesehenen Formularen an die Stiftung Solinvest des SVW einzureichen.
Die Prüfung
Die Fondsverwaltung prüft die wirtschaftliche Qualität der Gesuche und bereitet diese für die Behandlung und Antragstellung durch den Stiftungsrat auf. Darüber hinaus werden noch folgenden Kriterien beurteilt:
Die Genehmigung
Der Stiftungsrat beschliesst über Genehmigung oder Ablehnung der vorgelegten Gesuche.
Bitte wenden Sie sich an Frau Brigitte Dutli für weitere Auskünfte.