Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW / ASH / ASA

Stiftung Solinvest

Unter dem Namen „Stiftung Solinvest“ errichtete der SVW per 26. November 2008 durch öffentliche Urkunde eine gemeinnützige selbständige Stiftung im Sinne der Art. 80ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.


Zweck

Die Stiftung bezweckt die Förderung des Erwerbs und Baus von Wohnraum durch gemeinnützige Wohnbauträger sowie den Erhalt von gemeinnützigen Wohnbauträgern zur Sicherung und Erhöhung des Bestandes an gemeinnützigen Wohnraum. Die Stiftung Solinvest kann sich zu diesem Zweck an gemeinnützigen Wohnbauträgern mit Eigenkapital beteiligen und Anteilscheine oder Aktienkapital zeichnen.

Zielgruppe sind kleinere Genossenschaften, dich wachsen möchten, und neue Genossenschaften, die bauen bzw. kaufen möchten


Stiftungsvermögen

Die Starthilfebeiträge stammen vom SVW und Solidaritätsfonds. Aber auch Regionalverbände und Genossenschaften – Mitglieder des SVW – haben Starthilfebeiträge geleistet. Weitere Mittel des Stiftungsvermögens sind:

  • Langfristige Darlehen
  • Freiwillige Spenden
  • Zins- und Finanzerträge

Leistungen

  • Pro Wohnung werden max. CHF 10'000.00 an Anteil- oder Aktienkapital gezeichnet. Besteht noch kein bewilligtes Bauprojekt, werden höchstens 50% gezeichnet.
  • Pro Gesuch werden höchstens 30 Wohnungen und nicht mehr als 50 Wohnungen pro Genossenschaft unterstützt
  • Die Stiftung Solinvest kann die Beteiligung kündigen und zurückfordern, sobald der Antragsteller nicht mehr existenziell darauf angewiesen ist, spätestens jedoch nach zehn Jahren
  • Nach Bezug der gekauften oder neu gebauten Liegenschaft verlangt die Stiftung Solinvest eine Gebühr für ihre Beteiligung, deren Höhe dem um einen halben Prozentpunkt verminderten Referenzzinssatz auf dem Beteiligungskapital entspricht.

Einreichung des Gesuches

Gesuche sind auf den hierfür vorgesehenen Formularen an die Stiftung Solinvest des SVW einzureichen.
 

Die Prüfung

Die Fondsverwaltung prüft die wirtschaftliche Qualität der Gesuche und bereitet diese für die Behandlung und Antragstellung durch den Stiftungsrat auf. Darüber hinaus werden noch folgenden Kriterien beurteilt:

  • Der Antragsteller kann nachweisen, dass ohne die Hilfe des Stiftung Solinvest ein Kauf bzw. Neubau nicht realisierbar ist
  • Das einbezahlte Anteilscheinkapital ist höher als der beantragte Beitrag
  • Die Kosten und Qualitäten des Projekts erlauben auch eine Unterstützung durch den Fonds de Roulement oder den Solifonds

Die Genehmigung

Der Stiftungsrat beschliesst über Genehmigung oder Ablehnung der vorgelegten Gesuche.

Bitte wenden Sie sich an Frau Brigitte Dutli für weitere Auskünfte.