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Finanzierung

Finanzierung von Liegenschaften

Unser Merkblatt Nr. 2 "Überblick über die Finanzierungshilfen für gemeinnützige Wohnbauträger" vermittelt umfassende Informationen über die Finanzierung von Liegenschaften im Allgemeinen und die verschiedenen Finanzierungshilfen für gemeinnützige Wohnbauträger im Speziellen. Der SVW verwaltet zwei Fonds, aus welchen Darlehen zur Mitfinanzierung von baulichen Projekten gewährt werden können:
  • Fonds de Roulement mit einer Bilanzsumme von 312 Mio. Franken
  • Solidaritätsfonds mit einer Bilanzsumme von 31 Mio. Franken

Der Fonds de Roulement wird durch Mittel des Bundes, der Solidaritätsfonds vor allem durch freiwillige Beiträge der Mitglieder des Verbandes in der Höhe von rund 800'000 Franken jährlich und durch Zinserträge geäufnet.

Darlehen des SVW

Zweck
Ausrichtung von zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen für die Restfinanzierung von Neubauten, Renovationen und für den Erwerb von bestehenden Liegenschaften.

Höhe der Darlehen und Voraussetzungen
Der Darlehensbetrag ist auf Fr. 30‘000 pro Wohnung beschränkt. Auf die Gewährung von höheren Darlehen mit erhöhter Zinsreduktion wird vorläufig verzichtet. Der maximale Darlehensbetrag je Gesuch beträgt Fr. 1‘500‘000, und ein Bauträger darf sich in der Regel höchstens mit Fr. 5‘000‘000 am Fonds beteiligen. Darlehen für Erneuerungsvorhaben werden nur gewährt, wenn die Investitionskosten mindestens Fr. 40‘000 pro Wohnung und die Wertvermehrung mindestens 50% betragen. Der Darlehensbetrag entspricht höchstens der Hälfte der wertvermehrenden Investitionen. Die Fonds de roulement-Darlehen sollen primär für umfassende Erneuerungen ausgerichtet werden. Neu zu erstellende Wohnobjekte müssen neu mindestens den Minergie-Standard erreichen.

Die Bedingungen sind im Merkblatt 2 zum Wohnraumförderungsgesetz WFG festgehalten. Es ist über die Website des BWO abrufbar.

Prüfung der Gesuche
Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch die Fondsverwaltung des Verbandes. Diese stellt der Fondskommission Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung. In der Regel beträgt die Frist bis zum Entscheid etwa 3 Monate.
Alle Gesuche werden einer technischen Prüfung gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS 2000 unterzogen (siehe auch unter www.wbs.admin.ch).

Darlehensvertragsbedingungen

  • Die Laufzeit der Darlehen - berechnet ab Vertragsdatum - beträgt maximal 20 Jahre.
  • Die Darlehen sind in der Regel vom vierten Jahr an in halbjährlichen Raten linear zu amortisieren.
  • Der Zinssatz für das Jahr 2010 beträgt 2,0%. Dieser Zinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen festgesetzt und ist 1,50% niedriger als der von der Schweizerischen Nationalbank für den Monat Oktober veröffentlichte Durchschnittszinssatz für neue erste Hypotheken. Dieser Satz wird auf 1/4% auf- bzw. abgerundet und gilt jeweils für das nächste Kalenderjahr.
    Es gilt ein Mindestsatz von 2,00%.
  • Die Sicherstellung der Darlehen erfolgt durch Grundpfand im Nachgang zu den Banken.
  • Es gelten je nach Standort/Region unterschiedliche Anlagekostenlimiten.

Weitere Auskünfte
Bei der Geschäftsstelle des SVW können Sie die Gesuchsformulare bestellen. Das Merkblatt Nr. 13 "Darlehen des SVW" ist zur Zeit in Überarbeitung.

> Antragsformulare bestellen | > Antragsformulare downloaden