Unsere Forderungen an Bund, Kantone und Gemeinden
Wir fordern vom Bund
Wir fordern von den Kantonen
Wir fordern von den Gemeinden
- die bestehenden Förderinstrumente gemäss Wohnraumförderungsgesetz WFG weiterzuführen. Hierzu zählen zinsgünstige Darlehen aus dem Fonds de Roulement sowie die Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale EGW.
- nicht mehr benötigte Areale des Bundes oder bundesnaher Betriebe an gemeinnützige Wohnbauträger abzugeben, damit diese preisgünstige Wohnungen darauf erstellen können.
- die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus, wie es von den Bundesämtern für Wohnungswesen und Justiz in Absprache mit Kantonen und Gemeinden vorgeschlagen wurde.
- von den Kantonen einzufordern, dass ihre Richtpläne den neuen Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes genügen, und sie allenfalls unter entsprechenden Vorbehalten zu genehmigen.
- Ressourcen für die Beratung und Unterstützung von Gemeinden in wohnungspolitischen Fragen zur Verfügung zu stellen.
Wir fordern von den Kantonen
- eigenes Land im Baurecht oder zum Kauf an gemeinnützige Wohnbauträger abzugeben.
- ein Vorkaufsrecht der Gemeinden zu Gunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus einzuführen.
- in ihren kantonalen Richtplänen Massnahmen festzulegen, damit in allen Gemeinden ein Wohnraumangebot für alle Bedürfnisse sichergestellt werden kann.
- eigenständige Instrumente zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus einzuführen.
- kantonale Fonds für den Erwerb von Land und Liegenschaften zu schaffen.
- kantonale Stiftungen oder öffentlich-rechtliche Anstalten für den Erwerb von Land und Liegenschaften zu gründen.
- den Gemeinden genügend Spielraum in der Ausgestaltung ihrer Bau- und Zonenordnung zu geben, damit sie beispielsweise Zonen für den gemeinnützigen Wohnungsbau einführen können.
Wir fordern von den Gemeinden
- eigenes Land für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
- eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, also gezielt Land zu kaufen oder zu tauschen, um ihren Einfluss auf den lokalen Wohnungsmarkt zu vergrössern.
- Raumplanerische Instrumente wie z.B. Anteile in der Nutzungsplanung oder Nutzungsprivilegien für den preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbau anzuwenden.
- Darlehen und Beiträge an gemeinnützige Bauträger zu gewähren oder Anteilscheine zu zeichnen.
- gemeinnützige Wohnbauträger oder Stiftungen zu gründen
- Wohnraumstrategien zu erarbeiten, um ein bedürfnisgerechtes Wohnraumangebot zu fördern.