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Klienten

Wer kann eine Beratung beanspruchen?

  • Gewählte Vorstandsmitglieder, Kontrollstellen und Verwaltungsangestellte von gemeinnützigen Bau- und Wohngenossenschaften, die dem SVW als Mitglieder angehören,
     
  • Interessentinnen und Interessenten, die solche Bauträger zu gründen beabsichtigen, sowie
     
  • Behörden und Gemeinwesen, die die Förderung des Wohnungsbaues anstreben.
     
Nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" sollen die Ratsuchenden in erster Linie in die Lage versetzt werden, selbstständig tätig zu sein. Alle Informationen, die der Rechtsdienst bei seiner Beratungstätigkeit erfährt, werden vertraulich behandelt.