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Kosten

Was kostet die Beratung?

Die Entschädigung der Beratung durch den Rechtsdienst ist im Reglement über Beratungen geregelt. Soweit die Beratungskosten nicht gemäss Reglement vom Bundesamt für Wohnungswesen übernommen werden bzw. dem Mitglied ein Anspruch auf unentgeltliche Beratung zusteht, wird ein Stundenhonorar von Fr. 220.- (zuzüglich MWSt) in Rechnung gestellt.