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Rahmenbedingungen

Revisionsrecht – Gesetzliche Rahmenbedingungen

Am 1. Januar 2008 sind neue Gesetzesbestimmungen zum Revisionsrecht (z.B. ein neues Revisionsaufsichtsgesetz) in Kraft getreten. Zudem hat auch das Obligationenrecht (OR) diesbezüglich einschneidende Änderungen erfahren, indem eine umfassende Neuordnung der Revisionspflicht für alle Gesellschaftsformen vorgeschrieben wird. Das OR unterscheidet neu zwischen der ordentlichen Revision für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen und der eingeschränkten Revision für mittlere und kleinere Unternehmen.

Auf eine eingeschränkte Revision kann unter gewissen Voraussetzungen verzichtet werden (Opting Out). Der SVW erachtet es aber als sinnvoll, wenn sich seine Mitglieder einer Revision in der einen oder anderen Art unterziehen, und er rät deshalb grundsätzlich von einem Verzicht ab. In gewissen Fällen kann ein Verzicht auf eine Revision jedoch angezeigt sein. Diesfalls empfiehlt der SVW zumindest eine prüferische Durchsicht der Jahresrechnung.

Für die Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die Bundeshilfe erhalten haben, sind die Vorschriften in den entsprechenden Verordnungen des Bundes massgebend. Grundsätzlich wird darin auf die Regeln des OR verwiesen, in einzelnen Bereichen werden jedoch strengere Anforderungen gestellt. Die massgebenden Verordnungen (WFV, VWEG und VOEVD) enthalten u.a. folgende Vorschriften:

  • Organisationen, die über mehr als 30 geförderte Wohnungen verfügen, sind verpflichtet, eine eingeschränkte Revision durchzuführen.
  • Organisationen, die über höchstens 30 geförderte Wohnungen verfügen, können mit Bewilligung des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO eine prüferische Durchsicht der Jahresrechnung nach den Vorgaben des Bundesamtes vornehmen lassen.
Einzelheiten dazu können auf der Homepage des BWO eingesehen werden.

Der SVW empfiehlt zudem, vor einem Opting Out sich mit den wichtigen Partnern der Genossenschaft (z.B. Gemeinde/Stadt, Kanton, SBB, Hausbank) über diesen Schritt abzusprechen.

Bitte beachten Sie auch unsere im wohnen erschienenen Beiträge von Dr. iur. Enrico Magro:

Revisionsrecht zum Dritten
Neues Revisionsrecht
Neues Revisionsrecht und Revisionsaufsichtsgesetz