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Unsere Darlehen

Zweck und Herkunft der Darlehen
Der SVW verwaltet zwei Fonds, aus denen an gemeinnützige Wohnbauträger zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen zur Restfinanzierung von Neubauten, Renovationen und für den Erwerb von bestehenden Liegenschaften ausgerichtet werden. Dabei handelt es sich um den Fonds de Roulement, der in erster Linie aus Bundesmitteln gespeist wird, und um den Solidaritätsfonds, dessen Mittel vorwiegend aus freiwilligen Beiträgen der Verbandsmitglieder und aus Zins- und Kapitalerträgen geäufnet werden.

Umfang der Darlehen
Die eigenen Mittel der Gesuchsteller sollen bei Neubauten und Kauf bestehender Liegenschaften mindestens 10 % des gesamten Finanzbedarfs betragen. Zukünftiges Anteilscheinkapital, namentlich jenes der Genossenschaftsmitglieder, das erst bei der Miete einer Wohnung gezeichnet wird, kann durch Fondsdarlehen bevorschusst werden. Das Fondsdarlehen gilt in diesem Fall als Eigenkapital. Die Darlehen betragen grundsätzlich maximal Fr. 30'000.- pro Wohnung.

Voraussetzungen
«Zur Zeit in Überarbeitung»

Prüfung der Gesuche
Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch die Fondsverwaltung und die Fondskommission des Verbandes. Die Fondskommission stellt dem Stiftungsrat Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung. In der Regel beträgt die Frist bis zum Entscheid etwa 3 Monate.

Darlehensvertragsbedingungen

  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt in der Regel bis maximal 20 Jahre
  • Der Zinssatz für das Jahr 2010 beträgt 2,0 Prozent. Der Zinssatz wird vom Stiftungsrat festgesetzt und ist normalerweise 1,5 Prozent niedriger als der jeweilige Durchschnittszinssatz für neue erste Hypotheken, der von der Schweizerischen Nationalbank für den Monat Oktober des Vorjahres veröffentlicht wird.
  • Die Rückzahlung hat in der Regel in halbjährlichen Raten zu erfolgen
  • Die Sicherstellung der Darlehen erfolgt durch Grundpfand im Nachgang zu den Banken

Gesuchsformulare zum Downloaden
Download Darlehen - Erneuerung
Download Darlehen - Kauf
Download Darlehen - Kauf und Erneuerung
Download Darlehen - Neubau

Der Ablauf von Darlehensgesuchen

Die Einreichung
Gesuche sind auf den hierfür vorgesehenen Formularen an die Fondsverwaltung des SVW einzureichen. Wer glaubt, es gäbe bestimmte Gründe für die ausschliessliche Gewährung eines Darlehens durch die Stiftung Solidaritätsfonds, begründet dies in einem Begleitschreiben.

Die Prüfung
Die Fondsverwaltung prüft die wirtschaftliche Qualität der Gesuche und bereitet diese für die Behandlung und Antragstellung durch die Fondskommission auf. Darüber hinaus werden von der Fondskommission bei allen Gesuchen, die an die Stiftung Solidaritätsfonds gehen sollen, noch die folgenden qualitativen Kriterien beurteilt:

  • Soziale Qualitäten des Projektes
  • Ökologische Vorzüge des Projektes
  • Preisgünstigkeit in Bezug auf den Mietzins und/oder die Projektkosten
  • Städtebauliche und/oder architektonische Qualität
  • Eignung des Projektes für die weitere Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung oder des SVW
  • Sonstiger positiver emotionaler Gehalt des Projektes
  • Allgemeine Wirkung auf die Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus
Diese Merkmale werden nach einem Punktsystem bewertet und je höher die Anzahl Punkte liegt, desto besser eignet sich das Projekt für ein Darlehen aus dem Solidaritätsfonds. Bitte beachten Sie das weiter unten stehende Beispiel.

Die Genehmigung
Selbstverständlich müssen und können nicht alle Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, vielmehr soll damit die wesentliche Qualität eines Gesuches erfasst werden. Der Stiftungsrat nimmt zustimmend, ablehnend oder zur weiteren Prüfung zurückweisend Stellung zu den vorgelegten Gesuchen. Unmittelbar danach wird auch der Vorstand des SVW über die gewährten Gesuche informiert, so dass auch auf dieser Ebene noch allfällige kritische Anmerkungen berücksichtigt werden können.

Weitere Auskünfte
Bei der Geschäftsstelle des SVW können Sie die Gesuchsformulare sowie die folgenden Merkblätter bestellen:
Merkblatt Nr. 2 „Überblick über die Finanzierungshilfen für gemeinnützige Wohnbauträger“ mit umfassenden Informationen über die Finanzierung von Liegenschaften im Allgemeinen und die verschiedenen Finanzierungshilfen im Speziellen.
«Merkblatt Nr. 13 "Darlehen des SVW" zur Zeit in Überarbeitung.»

Qualität messen
Im Rahmen des Prüfungsverfahrens werden Darlehensgesuche, die durch den Solidaritätsfonds unterstützt werden sollen, mit Hilfe der nachfolgenden Bewertungstabelle nach verschiedenen qualitativen Kriterien beurteilt und mit Punkten bewertet. Daraus wird ein Profil erstellt und es gilt: Je weiter rechts das entstandene Profil situiert ist, desto besser sind die Kriterien für ein Darlehen aus dem Solidaritätsfonds erfüllt.
Zur Illustration haben wir diese Bewertungstabelle mit dem Profil eines Projektes einer Genossenschaft in Zürich ergänzt, die eine kleine, an eine ihrer Siedlungen angrenzende Liegenschaft kaufen konnte. Diese Liegenschaft wurde bis anhin vor allem vom sogenannten Milieu genutzt und dies hatte für das Quartier viele unangenehme Emissionen zur Folge. Im Rahmen eines Quartieraufwertungsprojektes unterstützte die Stadt Zürich diesen Kauf mit einem grösseren, unverzinslichen Darlehen, ohne das es nicht möglich gewesen wäre, die übrigen Kaufinteressenten zu überbieten. Nach Abschluss der nun anstehenden Renovation werden verschiedene Familien die grossen Wohnungen bewohnen und anstelle einer Bar wird dann im Erdgeschoss eine Bibliothek eingemietet sein.

Kriterienraster

Bei diesem Projekt standen nicht die ökologischen und architektonischen Qualitäten im Vordergrund und auch der Anspruch auf besondere Preisgünstigkeit, sowohl in Bezug auf die Investitionskosten als auch die späteren Mietzinse, musste zurückgestellt werden. Dafür weist das Projekt eine grosse soziale Qualität auf und dürfte auf der emotionalen Ebene sicher viele positive Reaktionen auslösen, die der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus dienen und sich auch ganz besonders für die weitere Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung Solidaritätsfonds des SVW eignen.

«Darlehensreglement zur Zeit in Überarbeitung»