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Organe

Die Organe der Stiftung Solidaritätsfonds des SVW sind der Stiftungsrat und die Revisionsstelle.

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 5 Mitgliedern. Der Präsident bzw. die Präsidentin und höchstens 4 Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung des SVW für eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt. Das für die Wohnbauförderung zuständige Departement des Bundes hat das Recht, ein Mitglied in den Stiftungsrat abzuordnen. Amtsdauer und Abberufung des vom Bund abgeordneten Mitgliedes richten sich nach dem öffentlichen Recht.

Der Stiftungsrat steht unter dem Vorsitz des Präsidenten bzw. der Präsidentin und konstituiert sich im übrigen selbst. Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen, er bezeichnet die Mitglieder, welche die Stiftung rechtsverbindlich vertreten, und ordnet die Art und Weise der Zeichnung. Dabei gilt das Prinzip der Kollektivzeichnung zu Zweien.

Der Stiftungsrat leitet die Stiftung nach den Vorschriften des Gesetzes, den Bestimmungen der Stiftungsurkunde und den Weisungen der Aufsichtsbehörde. Es obliegt ihm die gesamte Geschäftsführung.

Der Stiftungsrat hat die Verwaltung und damit die Geschäftsführung mittels eines von der Aufsichtbehörde geprüften Vertrages dem SVW übertragen. Diese Delegation gilt, solange der SVW besteht, und der Stiftungsrat ist dafür besorgt, dass ihm die mit der Geschäftsführung beauftragten Personen regelmässig und in hinreichendem Umfang über ihre Tätigkeit Bericht erstatten.

Der Stiftungsrat legt jährlich Rechnung ab und erstellt einen Tätigkeitsbericht. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

Die Mitglieder des Stiftungsrates erhalten eine massvolle Entschädigung und den Ersatz sämtlicher Spesen.

Die Zusammensetzung des Stiftungsrates für die Amtsperiode 2007 - 2009 sieht wie folgt aus:

Theo Meyer, Basel, Präsident, seit 2004
Dominique Marchand, Zürich, seit 2004
Jean-Pierre Kuster, Uster, seit 2000
Daniela Weber Conrad, seit 2010
Jacques Ribaux, Rapperswil BE, seit 2007

Revisionsstelle
Der Stiftungsrat wählt als Revisionsstelle eine Treuhand- oder Revisionsgesellschaft, die von einem schweizerischen Fachverband anerkannt ist. Dabei handelt es sich um die Dialog Treuhand AG Bern.

Die Revisionsstelle hat das Rechnungswesen der Stiftung jährlich zu prüfen sowie die Einhaltung des Stiftungszweckes, der Statuten und der Reglemente der Stiftung zu überwachen.

Die Revisionsstelle hat dem Stiftungsrat über das Ergebnis der Prüfung einen detaillierten Prüfungsbericht zu unterbreiten sowie bei Ausführung ihres Auftrages wahrgenommene Mängel des Rechnungswesens mitzuteilen. Werden diese Mängel nicht innert nützlicher Frist behoben, hat die Revisionsstelle nötigenfalls die Aufsichtsbehörde zu orientieren.