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Der Schweizerische Verband für Wohnungswesen SVW ist die Dachorganisation von mehr als 900 Wohnbaugenossenschaften und weiteren gemeinnützigen Wohnbauträgern mit insgesamt 133'000 Wohnungen. Der 1919 gegründete Verband steht im Dienste seiner Mitglieder, die auf gemeinnütziger Grundlage preisgünstigen Wohnraum erstellen und bewirtschaften. Zusammen mit ihnen strebt er im ganzen Land eine ausreichende Versorgung mit preisgünstigem, vorzugsweise genossenschaftlichem Wohnraum an.
Dieses Leitbild basiert auf der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger und gibt Auskunft über die wichtigsten Aufgaben und Aspekte der Verbandsarbeit.
1. Auftrag des Verbandes
1 Der Verband versteht sich als Kompetenzzentrum für alle Belange des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Er fördert und unterstützt den Bau, die Erneuerung sowie den Erwerb von preisgünstigem, bedarfsgerechtem und qualitativ gutem Wohnraum.
2 Der Verband vertritt die Interessen der Mitglieder in unserem Staat, in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit. Er unterstützt seine Mitglieder in wichtigen Entwicklungen und fördert die aktive Mitwirkung der Beteiligten. Mit gezielter Image- und Öffentlichkeitsarbeit trägt der Verband zum guten Ruf der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Öffentlichkeit bei.
3 Es ist dem Verband ein wichtiges Anliegen, dass seine Mitglieder ihre Leistungen professionell und zukunftsgerichtet erbringen. Dazu bietet er für sie bedarfsgerechte Dienstleistungen im Bereich Weiterbildung, Beratung, Finanzierungshilfe und Publikationen an. Zudem führt er das offizielle Register der hauptberuflichen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Baugenossenschaften und fördert deren Zusammenarbeit. Zur Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern führt der Verband nationale und regionale Veranstaltungen durch.
4 Mit seiner Stiftung Solidaritätsfonds unterstützt der Verband ergänzend zum Fonds de Roulement die Restfinanzierung von Bauvorhaben (Erstellung, Erneuerung und Erwerb von preisgünstigen Miet- oder Eigentumsobjekten). Zudem leistet er mit der Stiftung Hilfe an Mitglieder in Notlagen und unterstützt Projekte, die der Weiterentwicklung des gemeinnützigen Wohnungsbaus dienen.
5 Der Verband arbeitet auf allen Ebenen mit dem Gemeinwesen zusammen. Zur Entlastung der öffentlichen Hand übernimmt der Verband Leistungsaufträge der öffentlichen Hand. Zudem nimmt er selbst oder über ihm nahestehende Organisationen als Dienstleistungszentrum längerfristige Mandate und Aufgaben für seine Mitglieder wahr.
6 Die vom Verband herausgegebene Zeitschrift wohnen sowie weitere Publikationen dienen der Information und Weiterbildung der Mitglieder. Wohnen ist wirtschaftlich selbsttragend und redaktionell unabhängig. In der Romandie fördert der Verband die Zeitschrift „Habitation“ durch den dortigen Regionalverband.
7 Die Weiterentwicklung des gemeinnützigen Wohnungswesen ist dem Verband ein wichtiges Anliegen. Er unterstützt die Gründung neuer gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften sowie die Entwicklung innovativer Ideen. Er wirkt aktiv mit bei der Gründung und beim Betrieb von Organisationen zur Selbsthilfe unter gemeinnützigen Wohnbauträgern (Emissionszentrale, Bürgschaftsgenossenschaften usw.). Wichtig sind ihm die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern sowie die Zusammenschlüsse von Genossenschaften, die er fördert und begleitet.
8 Der Verband finanziert sich aus dem Entgelt für Dienstleistungen und Leistungsaufträge sowie durch Mitglieder- und Sponsoringbeiträge.
2. Mitglieder
1 Die Mitglieder des Verbandes gehören dem Verband an, weil sich in ihm ihr Selbstverständnis, namentlich ihre Auffassung von Zusammenarbeit und Solidarität, ausdrückt.
2 Die Mitglieder leisten in finanzieller und personeller Hinsicht ihren Beitrag, damit der Verband seine Aufgaben erfüllen und in ihrem Namen wirkungsvoll auftreten kann.
3 Die Mitglieder erwarten vom Verband Dienstleistungen und die Wahrnehmung ihrer Interessen. Sie werden vom Verband in ihren Kernaufgaben unterstützt.
4 Jedes aktive Mitglied gehört gleichzeitig sowohl dem Dachverband als auch einem Regionalverband an. Dem Verband nahestehende natürliche und juristische Personen können Fördermitglieder werden.
3. Grundsätze der Führung und der Zusammenarbeit
1 Die Charta bildet die Grundlage für alle Tätigkeiten der Führungsorgane und den Mitarbeitenden des Verbandes.
2 Der Verband ist in Regionalverbänden gegliedert. Die Regionalverbände vertreten die Mitglieder in ihrer Region und ergänzen die Leistungen des Dachverbandes nach regionalen Bedürfnissen. Sie bringen regionale Bedürfnisse der Mitglieder in den Dachverband ein. Sie sind in der Bestimmung ihrer Aufgaben und Beschaffung ihrer Mittel im Rahmen von Charta, Leitbild und Statuten grundsätzlich autonom.
3 Der Verband führt einen offenen, aktiven, sachlichen und konstruktiven Dialog mit allen Partnern des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
4 Im Verband besteht ein Klima der Offenheit, des Vertrauens und der höflichen, rücksichtsvollen Zusammenarbeit.
5 Der Verband vermeidet Interessenkonflikte zwischen den für ihn tätigen Personen und lässt zwischen diesen keine gegenseitige Abhängigkeit aufkommen.
6 Der Verband pflegt weiterhin die Verbindung über die Sprachgrenzen und behält seine Zweisprachigkeit Deutsch-Französisch bei.
7 Der Verband trifft Massnahmen zur Förderung des Nachwuchses und zum vermehrten Einbezug der Frauen in die Verbandstätigkeit. Er nimmt Rücksicht darauf, dass eine wachsende Zahl ehrenamtlich Tätiger auf angemessene finanzielle Entgelte des Verbandes angewiesen ist.
8 Tätigkeiten im Hauptamt und Ehrenamt ergänzen einander und werden gleichermassen anerkannt.
9 Um den Auftrag professionell erfüllen zu können, stellt der Verband an seine MitarbeiterInnen menschlich und fachlich hohe Anforderungen. Wichtig dabei sind Selbstverantwortung, Engagement und Loyalität. Er bietet Bedingungen, welche ein professionelles Arbeiten ermöglichen. Besonderes Gewicht wird auf Qualifikation und Entwicklung der Fähigkeiten gelegt.
10 Der Verband entwickelt mittels eines Qualitätsmanagements seine Leistungen und die Effizienz seiner Führung dauernd weiter.
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